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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Bestandteil“

02. August 2010

Tee mit Ginkgoblätter ist wettbewerbswidrig

Urteil des LG Hamburg vom 16.03.2010, Az.: 312 O 300/09 In Deutschland sind Ginkgoblätter nach der Verkehrsauffassung nicht als Lebensmittel einzustufen, sondern fallen unter den Bereich der Arzneimittel. Ginkgoblätter sind auch nicht zur Herstellung von Lebensmitteln zugelassen. Dies hat zur Folge, dass der Vertrieb von Teeprodukten, die Ginkgoblätter als Bestandteil aufweisen, gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstößt und damit wettbewerbswidrig ist.

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07. Dezember 2009

Wiederkehrender Bestandteil ohne kennzeichnende Wirkung

Urteil vom OLG Köln vom 20.05.2009, Az.: 6 U 195/08

Hat ein Bestandteil eines Zeichens vorwiegend beschreibende Wirkung, da er auf einen Hauptbestandteil des vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels hinweist, kommt diesem Teil unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft zu und der Verkehr achtet auf die weiteren hinzugefügten Bestandteile. Dies prägt den Gesamteindruck jedes einzelenen der vielen Produkte so, dass in der jeweiligen Kombination mit dem gleichen Bestandteil ein neuer Gesamtbegriff gesehen wird.
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