DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „besondere Eigenschaft“

22. August 2023

Die Bezeichnung einer Rohwurst als „glutenfrei“ ist irreführend

Beschluss des OVG Lüneburg vom 01.07.2019, Az.: 13 LA 11/19

Eine Rohwurst darf nicht als „glutenfrei“ beworben werden, da dies eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) darstellt. Die Glutenfreiheit kann nicht als besondere Eigenschaft ausgelobt werden, da derartige Wursterzeugnisse in der Regel immer glutenfrei sind. Die Bezeichnung als „glutenfrei“ weckt beim durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck, dass die Wurst im Vergleich zu Produkten der Konkurrenz besonders gesund sei.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.