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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Beschreibung“

12. April 2021

Irreführung durch Kanalbeschreibung auf YouTube?

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Urteil des OLG Hamburg vom 13.08.2020, Az. 3 U 171/19

Auch die Kanalbeschreibung eines YouTube-Kanals stellt, wenn sie werbliche Angaben enthält, eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Das gilt auch wenn ansonsten sämtliche Inhalte des Kanals gelöscht wurden. Eine Irreführung liegt solange vor, wie die unrichtige Werbeangabe vorhanden und geeignet ist, den Verkehr in die Irre zu führen. Es ändert sich also nichts, wenn die angesprochenen Verkehrskreise im Einzelfall hätten erkennen können, dass der Kanal aufgelöst wird.

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30. Juli 2013

Abkürzung eines beschreibenden Begriffs kann Unternehmenskennzeichen sein

Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: I-4 W 33/12 Eine Firma, die aus einer drei Buchstaben umfassenden Abkürzung sowie der ausgeschriebenen Bezeichnung ihrer Tätigkeit, vorliegend des Trockenbaus, besteht, kann ausreichend unterscheidungskräftig sein. Gerade wenn der angesprochene Verkehr nicht sofort erkennt, wofür der abkürzende Bestandteil der Firma steht, bildet dieser einen namensmäßigen Hinweis auf das Unternehmen und wird somit zum Unternehmenskennzeichen für die Kunden. Nutzt ein Wettbewerber eine Domain, die gleich der Firma lautet, besteht aufgrund der Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Eine Pflicht zur Löschung der Domain ergibt sich aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), auch wenn die Domain privat genutzt würde.
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