Fahrdienste über die App „Uber“ führen bei fehlender Beförderungsgenehmigung zum Wettbewerbsverstoß
Fahrdienste über den Dienst „UberPop“ dürfen nicht erbracht werden und sind wettbewerbswidrig, solange keine Genehmigung nach dem Bundesbeförderungsgesetz vorliegt. Dies gilt zumindest dann, wenn die vereinbarte Vergütung die reinen Betriebskosten der Fahrt übersteigt.