DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Belästigun“

10. Dezember 2009

Belästigung von Geschäftskunden mangels Widerspruchshinweis

Urteil des LG Bonn vom 08.09.2009, Az.: 11 O 56/09

Eine ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung versandte E-Mail an Geschäftskunden stellt dann eine unzumutbare Belästigung in wettbewerbswidriger Weise dar, wenn es zusätzlich in der E-Mail an einem klar und deutlich formulierten Hinweis mangelt, dass der Geschäftskunde jederzeit die Möglicheit zum Widerspruch gegen die Verwendung hat. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn dieser Hinweis nur aus Versehen unterbleib, da eine einschränkende Auslegung der "geschäftlichen Handlung" - wie vom BGH bei versehentlichen Vertragsverletzungen angenommen - nicht geboten erscheint.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.