Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis wettbewerbswidrig
Urteil des LG Wiesbaden vom 14.05.2010, Az.: 11 O 8/08
Die Regelung, dass die Vermittlung von Versicherungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer bedarf, dient dem Verbraucherschutz und soll eine Vermittlung durch unzulässige Personen verhindern. Die Vermittlung von Versicherungen ohne die entsprechende Erlaubnis stellt demnach einen Wettbewerbsverstoß dar.
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Die Regelung, dass die Vermittlung von Versicherungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer bedarf, dient dem Verbraucherschutz und soll eine Vermittlung durch unzulässige Personen verhindern. Die Vermittlung von Versicherungen ohne die entsprechende Erlaubnis stellt demnach einen Wettbewerbsverstoß dar.