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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „behördliche Erlaubnis“

21. Januar 2015

Wettbewerbsverstoß bei behördlicher Erlaubnis ausgeschlossen

© Copacool
Beschluss des OLG Hamburg vom 08.04.2014, Az.: 3 W 22/14

Eine Verletzung des Wettbewerbsrechts ist ausgeschlossen, sofern dem Marktverhalten ein gestattender Verwaltungsakt der zuständigen Behörde zugrunde liegt. Dies gilt zumindest dann, wenn der Sachverhalt bereits Gegenstand einer behördlichen Überprüfung war und der Verwaltungsakt weder nichtig ist noch aufgehoben wurde.

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01. Februar 2011

Lotterien und Kasinospiele: Privates Angebot ohne behördliche Erlaubnis bis Januar 2008 nicht wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 168/07 a) Vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.März 2006 war es auch nicht wettbewerbswidrig, andere Wetten als Sportwetten (hier: Lotterien und Kasinospiele) ohne behördliche Erlaubnis anzubieten.
b) Während der Übergangszeit im Zeitraum nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 war das private Angebot von Sportwetten und anderen Wetten (hier: Lotterien und Kasinospielen) ohne behördliche Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig.
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