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Urteil_Bundesgerichtshof

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02. Juli 2021

Geschäftsbezeichnung „grundbuchauszug24.de“ irreführend?

Urteil des LG München I vom 01.06.2021, Az.: 33 O 7498/20

Die Geschäftsbezeichnung "grundbuchauszug24.de" für eine Webseite, unter der Dokumente im Zusammenhang mit Grundstücken online bestellt werden können, ist nicht irreführend. Anhand der Bezeichnung "Grundbuchauszug" und nicht etwa "Grundbuchamt" und des Zusatzes "24", der ebenfalls bei ähnlichen Webseiten verwendet wird, könne der angesprochene Verkehrskreis erkennen, dass hinter der Bezeichnung keine staatliche Stelle, sondern ein Privatunternehmen steht.

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