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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Begründungspflicht“

12. Juni 2026

EuG: Meta muss Messenger weiter regulieren lassen

Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 03.06.2026, Az.: T-1078/23

Meta klagte gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission, nach der mehrere Dienste des Konzerns unter die strengeren Regeln des Digital Markets Act fallen sollten. Beim Messenger blieb Meta erfolglos, weil der Dienst nach Ansicht des EuG eigenständig genug ist und nicht nur als einfache Chat-Funktion von Facebook behandelt werden muss. Beim Marketplace hatte Meta dagegen Erfolg, weil die Kommission nicht ausreichend erklärt hatte, warum dieser Marktplatz trotz späterer Änderungen weiterhin als wichtiger Zugang für Unternehmen zu Nutzern gelten sollte. Das EuG hob die Einstufung von Marketplace deshalb auf, bestätigte die Entscheidung der Kommission aber im Übrigen.

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03. August 2016

Für Traubenzucker darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben werden

©kateapp - fotolia.com
Urteil des EuG vom 16.03.2016, Az.: T-100/15

Die Nichtzulassung gesundheitsbezogener Angaben für Traubenzucker, wie etwa „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“, verstößt nicht gegen Art. 18 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1924/2006. Die Angaben rufen den Verbraucher zum Verzehr von Zucker auf, was allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen widerspricht. Damit wird der Verbraucher verwirrt und in die Irre geführt. Die Nichtzulassung ist ferner verhältnismäßig, die Ergänzung der Angaben um Erklärungen oder Warnungen würde die Irreführung des Verbrauchers zusätzlich unterstützen.

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