„Alles für die Marke“ – Keine Impressumspflicht für Wartungsseite
Urteil des LG Düsseldorf vom 15.12.2010, Az.: 12 O 312/10
Für eine Vorschalt- oder Wartungsseite besteht keine Impressumspflicht, wenn sich die Seite noch im Aufbau befindet, Inhalte nicht aufrufbar sind, und keinerlei geschäftsmäßige Betätigung zum Ausdruck gebracht wird und Besucher auf einen späteren Besuch verwiesen werden. Dies gilt auch dann, wenn auf die geschäftsmäßige Betätigung durch den Slogan „Alles für die Marke“ hingewiesen wird.
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Für eine Vorschalt- oder Wartungsseite besteht keine Impressumspflicht, wenn sich die Seite noch im Aufbau befindet, Inhalte nicht aufrufbar sind, und keinerlei geschäftsmäßige Betätigung zum Ausdruck gebracht wird und Besucher auf einen späteren Besuch verwiesen werden. Dies gilt auch dann, wenn auf die geschäftsmäßige Betätigung durch den Slogan „Alles für die Marke“ hingewiesen wird.