DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Bäckerei“

18. Februar 2019

Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien: Auch unbelegte Brötchen zählen als „zubereitete Speise“

© Printemps - Fotolia.com
Pressemitteilung des OLG München zum Urteil vom 14.02.2019, Az.: 6 U 2188/18

Der Verkauf von unbelegten Semmeln und Broten an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden, stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dar. Vielmehr sei das Angebot von Backwaren zum Mitnehmen an Sonn- und Feiertagen durch das Gaststättengesetz gedeckt, sofern in der Bäckerei Sitzgelegenheiten vorhanden sind, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen können. Auch bei unbelegten Brötchen handle es sich um „zubereitete Speisen“ nach dem Gaststättengesetz, da die Brötchen als verzehrfertige Nahrungsmittel durchaus auch im jeweiligen Betrieb beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks zum Verzehr verabreicht werden.

Weiterlesen
29. Juni 2012

„Schlank im Schlaf“ irreführende Werbung für Brot

Pressemitteilung Nr. 12/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 21.06.2012, Az.: 6 W 1/12

Ein Bäckereiunternehmen, welches ein "Eiweiß-Abendbrot" mit dem Werbespruch "Schlank im Schlaf" bewirbt, handelt wettbewerbswidrig. Dies vermittelt den unzutreffenden Eindruck, der Verzehr des Brotes selbst mache schlank, was tatsächlich nicht der Fall ist.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.