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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „automatisiert“

19. Mai 2010

Unzulässige Gewinnspielteilnahme durch automatisierte Massenanmeldungen

Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09

Eine automatisierte Massenteilnahme durch mehrere tausend Einträge pro Tag an einem Gewinnspiel mit den Daten Dritter ist unzulässig. Ein solches Handeln durch einen Gewinnspielvermittler behindert den Gewinnspielveranstalter gezielt und kann verboten werden. Im vorliegenden Fall hatten wir den Antragssteller vertreten.
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13. Oktober 2009

Gewinnspielvermittlung durch automatisierte Masseneintragungen unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09

Unsere Mandantschaft veranstaltete auf ihrer Webseite ein Gewinnspiel, bei welchem massenhaft automatisierte Eintragungen von Gewinnspielvermittlern vorgenommen wurden, welche einerseits die Werbemöglichkeiten unserer Mandandtschaft beeinträchtigten und zudem Beschwerde-E-Mails der angeblich Angemeldeten zur Folge hatte. Mit aktuellem Beschluss entschied das Landgericht Hamburg, dass die automatisierte Teilnahme durch mehrere tausend Einträge an einem Tag unzulässig war und sprach gegenüber dem Gewinnspielvermittler ein entsprechendes Verbot aus.
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