Unzulässige Gewinnspielteilnahme durch automatisierte Massenanmeldungen
Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09
Eine automatisierte Massenteilnahme durch mehrere tausend Einträge pro Tag an einem Gewinnspiel mit den Daten Dritter ist unzulässig. Ein solches Handeln durch einen Gewinnspielvermittler behindert den Gewinnspielveranstalter gezielt und kann verboten werden. Im vorliegenden Fall hatten wir den Antragssteller vertreten.