DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Auszeichnung“

04. August 2022

Irreführende Werbung durch golden umrahmtes Zusatzsiegel über Testsiegel der Stiftung Warentest

© picoStudio - stock.adobe.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.06.2022, Az.: 6 U 12/22

Im Streit zweier Matratzenhersteller hat das Gericht entschieden, dass mit einem Testsieg geworben werden darf, wenn mittels eines Mouse-Over erklärt wird, dass sich der Testsieg nicht auf alle, sondern nur auf die ausgezeichnete Matratze bezieht. Nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung sei dies zulässig. Hingegen qualifizierte das Gericht ein über dem Testsiegel der Stiftung Warentest golden umrahmtes Zusatzsiegel "AUSGEZEICHNET" als irreführend. Der Verkehr würde dieses fälschlicherweise der Stiftung Warentest zuordnen.

Weiterlesen
26. Juni 2018

Produkt-Bewerbung mit „Award“ stellt Werbung mit Testergebnis dar

© SG- design - Fotolia.com
Urteil des LG Aachen vom 23.02.2018, Az.: 42 O 118/17

Wird ein Kosmetik-Produkt als „Winner“ beworben, so wird diese Bezeichnung vom Verkehr als Testergebnis und nicht als verliehener Award aufgefasst. Der Verbraucher geht davon aus, dass das Produkt im Vergleich zu anderen eine besondere Qualität aufweist. In diesem Zusammenhang müssen die Bewertungskriterien, die für die Gewinn-Ermittlung ausschlaggebend waren, als wesentliche Informationen angegeben werden. Unter Umständen kann dabei auch auf die Angabe einer Fundstelle zurückgegriffen werden, wenn die Kriterien dort einsehbar sind. Geschieht dies nicht, ist die Werbung mit dem Testergebnis unzulässig.

Weiterlesen
06. November 2015

Testsieger bleibt auch bei Teilung des Spitzenplatzes Testsieger

© pico - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.09.2015, Az.: I-15 U 24/15

Ein Produkt darf auch dann als „Testsieger“ beworben werden, wenn es sich den Spitzenplatz mit einem Konkurrenzprodukt teilt, ohne darauf hinzuweisen. Es kommt insbesondere dann keine Irreführung in Betracht, wenn bei exakter Berechnung das Testergebnis des beworbenen Produktes die tatsächlich alleinige beste Gesamtnote des Warentests darstellt. Ebenso unschädlich ist es, wenn die Auszeichnung nicht verliehen wurde. Ausschlaggebend ist nur, dass das beworbene Produkt beim Test objektiv am besten abgeschnitten hat und kein anderes Produkt besser bewertet worden ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.