Kurzes Sonderangebot
Urteil des LG Köln vom 30.09.2009, Az.: 84 O 68/09
Wer mit sehr günstigen Sonderangeboten in Prospekten wirbt, muss durch ausreichende Bevorratung dafür Sorge tragen, dass diese nicht schon nach einer Stunde aufgrund der begrenzt verfügbaren Stückzahl am Angebotstag ausverkauft sind. Ein Sternchenhinweis darauf, dass "der Artikel aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein kann", genügt nicht.
Wir waren 2009 ebenfalls im Auftrag eines amerikanischen Sportartikelherstellers in einem ähnlichen Fall gegen einen deutschen Einzelhändler (Real) vorgegangen.
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Wir waren 2009 ebenfalls im Auftrag eines amerikanischen Sportartikelherstellers in einem ähnlichen Fall gegen einen deutschen Einzelhändler (Real) vorgegangen.