Wettbewerbsverstoß bei unwahrer Behauptung der Betriebszugehörigkeit zu den Stadtwerken
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2010, Az.: 406 O 97/09
Ein Unternehmer handelt wettbewerbswidrig, wenn seine Außendienstmitarbeiter gegenüber potentiellen Kunden behaupten Mitarbeiter der Stadtwerke zu sein bzw. mit diesen zusammenzuarbeiten und sich dadurch Zugang zu den Wohnungen der potentiellen Kunden verschaffen.
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