Tierapotheke – aber nur mit Zulassung
OLG Stuttgart Urteil vom 20.08.2009, Az.: 2 U 21/09
Wirbt ein Internetshop mit der Aussage "Ihre 24 h Internet Tierapotheke" geht ein wettbewerbsrechtlich relevanter Teil des Verkehrskreises davon aus, dass es sich hierbei um eine zugelassene Apotheke handelt, die Arzneimittel für den Veterinärbereich vertreibt. Diese Werbung ist daher als irreführend und somit als unlauter anzusehen, wenn der Apotheke eine entsprechende Zulassung fehlt.
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