Keine Irreführung bei Verwendung des „®“-Zeichens durch ausländische Markeninhaber
Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 114/09
Es ist keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn ein ausländischer Hersteller und Markeninhaber seine angebotene Waren mit dem Kennzeichen "®" versieht und sie anschließend in Deutschland vertreibt. In der Bundesrepublik besteht aufgrund des Kennzeichens zwar kein Markenschutz, jedoch sei in der Verwendung des "®" keine Irreführung der Verbraucher zu erkennen, so das OLG Köln.
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