Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bei Abspaltung
Urteil des HansOLG Hamburg vom 09.09.2010, 3 U 58/09
Überträgt ein Unternehmen einen Unternehmensteil im Wege der Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen, gehen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, die aus der Geschäftstätigkeit des abgespaltenen Unternehmensteils hervorgehen, mit über. Das übertragene Unternehmen kann dann einen bereits laufenden Prozess als gesetzlicher Prozessstandschafter für das übernehmende Unternehmen weiterführen. Besonderheiten hinsichtlich des Unterlassungsanspruches ergeben sich durch den Übergang der Anspruchsberechtigung nicht, da bezüglich der Wiederholungsgefahr an ein Verhalten des Schuldners angeknüpft wird, welches durch einen Wechsel auf der Gläubigerseite nicht betroffen wird.
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