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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „ausdrückliche Einwilligung“

29. September 2023 Top-Urteil

Werbeverbot für E-Mails gilt für alle sozialen Medien

Die vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Adressaten oder der Adressatin ist erforderlich, um eine Werbe-E-Mail zusenden zu dürfen. Das OLG Hamm konkretisierte noch einmal, dass damit nicht nur E-Mails gemeint sind. Unter den Begriff elektronische Post fallen neben E-Mails auch SMS und MMS sowie sämtliche Nachrichten über Social Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp.

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14. Juni 2022

Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam

© A. Hartung - stock.adobe.com
Urteil des KG Berlin vom 15.09.2021, Az.: 5 U 35/20

Die Frage, ob ein kurzer Footer am Ende einer ansonsten rechtmäßigen E-Mail unzulässig ist, bejahte das Gericht. Grund für diese Entscheidung war der zweizeilige Zusatz zu einer sonst sachgemäßen E-Mail mit dem Inhalt: "XXXXX. Organisiert, denkt mit, erledigt. Nutzen Sie www.XXXXX.de". Das Gericht lies diesen Zusatz bereits ausreichen, um die komplette E-Mail als tatbestandliche Werbung einzuordnen. Handelt es sich um eine werbliche E-Mail, darf diese jedoch nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden, um nicht als abmahnbarer, rechtswidriger Spam zu gelten.

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