Ausschluss eines Bieters bei Auktionen setzt immer Einzelfallprüfung voraus
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 24.02.2009, Az.: 11 Verg 19/08
Vorangegangene schlechte Erfahrungen mit einem sich erneut beteiligenden Bieter berechtigen keinesfalls zu einer stereotypen, nicht substantiell begründeten Ablehnung. Vielmehr ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, weil der Unternehmer Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung seiner Eignung hat.
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