DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Augenoptiker“

30. Oktober 2014

Irreführende Werbung eines Optikers für ein „Gratis-Glas“

Urteil des LG Dortmund vom 26.08.2014, Az.: 25 O 104/14 Die Werbung eines Augenoptikers mit der Aussage "Ein Glas geschenkt! Das ‚...-Gratis-Glas‘ zu jeder Brille!" ist irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn es sich bei dem Angebot tatsächlich um einen Rabatt i.H.v. 50% auf den Gesamtpreis der Brillengläser handelt. Der Verbraucher muss das vermeintliche Gratis-Glas somit (mit)bezahlen, was jedoch nicht aus dem Werbeprospekt des Optikers hervorgeht.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.