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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Auftritt“

14. April 2009

Makler: Zeit ist Geld

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.03.2009, Az.: 2-6 O 554/08 1. Aus Sicht des Rechtsverkehrs ist mit einem Auftritt unter der Bezeichnung „Makler“ nicht stets eine ausschließlich erfolgs- und gegebenenfalls objektswertabhängige Vergütung verbunden. 2. Angesichts der von Immobilienmaklern regelmäßig zumindest auch angebotenen weiteren Dienstleistungen kennt der Verkehr auch eine erfolgsunabhängige, am Zeitaufwand orientierte Vergütung des Maklers.
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