Im Kampf um den Milchpreis
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.09.2009, Az.: VI-Kart 13/08 (V)
Im Rahmen der Milchpreisoffensive ist kartellrechtswidrig zum Boykott der Molkereien, die mit Rohmilch beliefert wurden, aufgerufen worden. Es ist verboten, andere Unternehmen, hier andere Bauern, mit der Absicht zu Liefersperren aufzurufen, um bestimmte dritte Unternehmen, die Molkereien, im Wettbewerb unbillig zu beeinträchtigen. Die herausgegebenen Rundschreiben und Presseerklärungen unterstützen den Boykottaufruf, indem sich nicht auf die bloße Weitergabe von Informationen beschränkt wird.
Weiterlesen
Im Rahmen der Milchpreisoffensive ist kartellrechtswidrig zum Boykott der Molkereien, die mit Rohmilch beliefert wurden, aufgerufen worden. Es ist verboten, andere Unternehmen, hier andere Bauern, mit der Absicht zu Liefersperren aufzurufen, um bestimmte dritte Unternehmen, die Molkereien, im Wettbewerb unbillig zu beeinträchtigen. Die herausgegebenen Rundschreiben und Presseerklärungen unterstützen den Boykottaufruf, indem sich nicht auf die bloße Weitergabe von Informationen beschränkt wird.