Irreführung durch Kanalbeschreibung auf YouTube?
Auch die Kanalbeschreibung eines YouTube-Kanals stellt, wenn sie werbliche Angaben enthält, eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Das gilt auch wenn ansonsten sämtliche Inhalte des Kanals gelöscht wurden. Eine Irreführung liegt solange vor, wie die unrichtige Werbeangabe vorhanden und geeignet ist, den Verkehr in die Irre zu führen. Es ändert sich also nichts, wenn die angesprochenen Verkehrskreise im Einzelfall hätten erkennen können, dass der Kanal aufgelöst wird.