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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Aufforderung zum Kauf“

01. September 2015

Bei einer Werbeanzeige mit Finanzierungsangebot muss die Identität der Bank angegeben werden

© Moon - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 100/14

Wirbt ein Möbelhaus mit einem Finanzierungsangebot, so ist diese Werbung irreführend, wenn entsprechende Angaben zur Identität und Anschrift der finanzierenden Bank fehlen. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine zinslose Finanzierung handelt oder nicht. Dem Verbraucher darf eine solch wesentliche Information nicht vorenthalten werden, weil er dadurch zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden könnte, die er nicht treffen würde, wenn ihm die Informationen bekannt wären.

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15. Juli 2014

Zur Pflicht zur Angabe der Identität bei einer ‚Aufforderung zum Kauf‘

Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2014, Az.: 4 U 144/13

Eine Werbeanzeige ist dann als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Fehlt bei einer solchen Aufforderung jedoch die Angabe der Identität und Anschrift des Werbenden, so handelt das Unternehmen unlauter.

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20. September 2013

Pflicht zur Identitätsangabe bei einer Aufforderung zum Kauf in einer Werbeanzeige

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.05.2013, Az.: 6 U 60/13 Fehlt bei einer Werbeanzeige, die aufgrund hinreichender Informationen über die Leistung und deren Preis als Aufforderung zum Vertragsschluss anzusehen ist, die Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmers, so verstößt dies gegen § 5a III UWG und ist somit als unlauter anzusehen. Handelt es sich bei der Anzeige um eine Werbung für ein Unternehmen, so muss zumindest dessen Identität und Anschrift angegeben sein. Eine Telefonnummer oder die Internetadresse sind dabei nicht ausreichend.
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