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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Arzt“

18. Januar 2021

Werbung für Ausstellung von AU-Bescheinigung mittels Ferndiagnose ist rechtswidrig

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Urteil des OLG Hamburg vom 05.11.2020, Az.: 5 U 175/19

Werbung für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die lediglich auf der Beantwortung eines vorformulierten Fragenkatalogs basiert, ist laut dem OLG Hamburg rechtswidrig. Das Gericht sah in der Werbung einen Verstoß gegen das Fernbehandlungsverbot aus § 9 HWG. Das Gericht bemängelt, dass das streitbefangene Geschäftsmodell nicht ausreichend Möglichkeiten aufbiete, dass der diagnostizierende Arzt sich einen umfassenden Eindruck verschaffen könne.

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14. August 2020

Bewerbung einer App für digitale Arztbesuche unzulässig

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Urteil des OLG München vom 09.07.2020, Az.: 6 U 5180/19

Die Bewerbung ärztlicher Fernbehandlungen, die allein im Wege der Online-Video-Konsultation erfolgen, verstößt gegen § 9 HWG und ist damit unzulässig. Unerheblich sei hierbei, ob die Fernbehandlung an sich rechtmäßig ist oder nicht. Vielmehr stelle die Werbung für Fernbehandlungen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, da die angesprochenen Verkehrskreise irrig davon ausgehen könnten, ein Arztbesuch sei aufgrund der Fernbehandlung nicht mehr notwendig.

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27. April 2020

Schluss mit „perfekten Zähnen“

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.02.2020, Az.: 6 U 219/19

Im Streit zwischen zwei Kieferorthopäden entschied das OLG Frankfurt a. M. im Eilverfahren, dass die Aussage des Beklagten, eine Zahnklammer für Menschen anzubieten, die „perfekte Zähne“ haben möchten, gegen § 3 S. 2 Nr. 2 a des Heilmittelwerbegesetz verstoße. Die Aussage würde in unzulässiger Weise den Eindruck hervorrufen, dass ein bestimmter Erfolg „sicher“ eintreten würde. Der Verbraucher sei im Hinblick auf das besondere Vertrauen, das in Ärzte gelegt wird, eher geneigt die übertriebenen, reklamehaften Aussagen ernst zu nehmen.

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25. April 2019

Anspruch auf Wiederveröffentlichung positiver Bewertungen auf einem Internetportal?

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Urteil des LG München vom 16.04.2019, Az: 33 O 6880/18

Ein Arzt kann von einem Internetbewertungsportal nicht verlangen, dass positive Bewertungen, die als nicht valide eingestuft und deshalb gelöscht wurden, wieder veröffentlicht werden. Ein Grund hierfür ist das große Interesse der Allgemeinheit an der Glaubwürdigkeit von Bewertungen im Internet, da diese die Wahl des Arztes stark beeinflussen. Außerdem kann sich ein Arzt insbesondere nicht auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) berufen, da kein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Zudem kommen auch keine Schadensersatzansprüche in Betracht. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb wird zwar von § 823 Abs. 1 BGB erfasst, es fehlt jedoch im vorliegenden Fall an der Betriebsbezogenheit und einer relevanten Schädigung.

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27. November 2018

Datenschutzrechtliche Abmahnungen eingeschränkt möglich

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Urteil des OLG Hamburg vom 25.10.2018, Az.: 3 U 66/17

Die Datenschutzrichtlinie sowie die Datenschutzgrundverordnung enthalten grundsätzlich kein abschließendes Sanktionssystem, das einer zivilrechtlich begründeten Verfolgung von Verletzungen der Datenschutzvorschriften durch Mitbewerber nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG entgegenstünde. Allerdings erklärt das Datenschutzrecht unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Erhebung und Nutzung von sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten auch ohne gesonderte Einwilligung des Patienten für zulässig. In diesen Fällen ist die „betroffene Person“ kein am Markt teilnehmender Mitbewerber, sondern in ihrer Eigenschaft als Patient und Träger von Persönlichkeitsrechten angesprochen.

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09. Juli 2018

Werbung mit Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis unzulässig

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Pressemitteilung Nr. 25/2018 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.06.2018, Az.: 6 U 74/17

Die Werbung mit bestimmten Wirkungsaussagen einer medizinischen Behandlung sind nur zulässig, wenn die beworbene Wirkung gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Insofern die Behauptung wissenschaftlich umstritten ist oder ihr jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage fehlt, muss der Werbende den Nachweis über die behauptete Wirksamkeit führen. Für die auf der Homepage eines Arztes beworbene Craniosakralen Osteopathie kann kein entsprechender Wirkungsnachweis erbracht werden. Derartige Werbung ist zu unterlassen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können.

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03. August 2016

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel in ausschließlich an medizinische Fachkreise gerichteter Werbung

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Urteil des EuGH vom 14.07.2016, Az.: C-19/15

Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1047/2012 der Kommission vom 8. November 2012 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen über Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, auch wenn sich diese Mitteilungen nicht an den Endverbraucher, sondern ausschließlich an medizinische Fachkreise richten.

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18. September 2015

Keine täterschaftliche Haftung wenn Handelnder nicht Adressat der Markenverhaltensregel ist

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Urteil des BGH vom 12.03.2015, Az.: I ZR 84/14

a) Die in § 11 Abs.1 Satz 1 ApoG geregelten Tatbestände, die Kooperationen zwischen Inhabern von Erlaubnissen nach § 1 Abs.2, §14 Abs.1, § 16 oder § 17 ApoG und dem Personal von Apotheken einerseits und Ärzten verbieten, sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr.11 UWG, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen der Verbraucher und Mitbewerber spürbar zu beeinträchtigen.

b) An der Rechtsprechung, wonach eine täterschaftliche Haftung desjenigen ausscheidet, der nicht selbst Adressat der dem Unlauterkeitsvorwurf nach § 4 Nr.11 UWG zugrundeliegenden Norm ist, und daher insoweit allein eine Teilnehmerhaftung in Betracht kommt, wird auch nach der Aufgabe der Störerhaftung im Wettbewerbsrecht festgehalten.

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13. März 2015

Unternehmensfilm eines Arztes verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

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Beschluss des VG Gießen vom 14.11.2007, Az.: 21 BG 1275/07

Ein so genannter Unternehmensfilm eines Arztes in typisch ärztlicher Kleidung, der ihn bei einem Praxisrundgang und der Behandlung von Patienten zeigt, ist nicht geeignet, um gegen Standes- oder Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Um einen solchen Verstoß bejahen zu können, müsste die Werbung das Laienpublikum unsachlich beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung bewirken, was beim streitgegenständlichen Film nicht der Fall war.

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22. September 2014

Irreführende Werbung für wissenschaftlich nicht bestätigte Therapiemethoden

Urteil des LG Dortmund vom 13.05.2014, Az.: 25 O 124/14

Die Werbung eines Arztes für bestimmte Therapiemethoden (hier: Softlasertherapie und Magnetfeldtherapie) ist irreführend und somit unzulässig, wenn die beworbene therapeutische Wirksamkeit der Behandlungen nicht wissenschaftlich belegt oder umstritten ist. Bei einem durchschnittlichen Verbraucher wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Therapie handle, die für die genannten Anwendungsgebiete wissenschaftlich bestätigt und klinisch geprüft sei. Bei einer von einem Arzt betriebenen Werbung geht der Verbraucher - anders als bei der Werbung von Heilpraktikern und Homöopathen - davon aus, dass die Behandlungsmethoden auf Erkenntnissen der klassischen Schulmedizin beruhen.

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