Schleichwerbung – getarnt in einem Wikipedia-Eintrag – ist wettbewerbswidrig
Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12
Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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