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Urteil_Bundesgerichtshof

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23. September 2025

Darf die Apple Watch als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden?

© Aleksei - stock.adobe.com
Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt a.M. zum Urteil vom 26.08.2025, Az.: 3-06 O 8/24

Apple darf ihre Apple Watch nicht mehr als "CO2 neutrales Produkt" bewerben. Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Deutschen Umwelthilfe e.V. als Klägerin Recht. Konkret sei der Slogan irreführend. Ob eine Werbung irreführend ist, hängt vom Verständnis der potenziellen Käufergruppe ab. Laut dem LG Frankfurt orientieren sich die Verbraucher an dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015. Danach sollen bis zum Jahr 2050 alle schädlichen Emissionen durch einen Entzug von Kohlenstoffdioxid ausgeglichen werden. Trotz eines Waldprojektes in Paraguay fehle es an einer solchen CO2- Kompensation im beschriebenen Sinne, da die entsprechenden Verträge lediglich bis 2029 reichen.

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