EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelbindung
Pressemitteilung Nr. 135/2012 des BGH vom 22.08.2012, Az.: GmS-OGB 1/10
Pharmazeutische Unternehmer haben gemäß § 78 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) sicherzustellen, dass verschreibungspflichtige Medikamente zu einem einheitlichen Preis abgegeben werden. Dieser Preisbindung müssen sich auch (Versand-)Apotheken aus dem EU-Ausland unterwerfen, die verschreibungspflichtige Medikamente an deutsche Endverbraucher veräußern.