DocMorris – Nur ein Apotheker darf Apotheken betreiben
Urteil des EuGH vom 19.05.2009, Az.: C-171/07 und C-172/07
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das deutsche Apothekengesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Folglich darf nur ein ausgebildeter Apotheker in Deutschland eine Apotheke betreiben. Die EU-Richter legten fest, dass zum Schutze einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arztmittelversorgung eine derartige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bei Apotheken gerechtfertigt sei.
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