DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „ApBetrO“

12. September 2018

Der Begriff „Vorbereitung der Arzneimittel zur Abgabe“ umfasst u.a. auch das Abfüllen der Medikamente

© benjaminnolte - Fotolia.com
Beschluss des OVG Lüneburg, Az.: 13 LA 245/17

Von § 3 Abs. 5a Nr. 5 ApBetrO ist nicht nur die zeitlich letzte Tätigkeit unmittelbar vor der eigentlichen Abgabe umfasst. Vielmehr geht es hierbei um alle Tätigkeiten, die vor der Abgabe eines Arzneimittels in Apothekenbetriebsräumen vorgenommen werden und die auf die Abgabe gerichtet sind. Darunter fällt also beispielsweise auch das Heraussuchen der Medikamente aus dem Lagerbestand sowie das Einlegen in den Versandkarton. Diese Tätigkeiten dürfen nach § 3 Abs. 5 ApBetrO aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht von anderen Personen als von pharmazeutischem Personal durchgeführt werden. Zwar enthält § 3 Abs. 5a ApBetrO eine Ausnahme. Bei dem hierin beschriebenen Personenkreis handelt es sich aber ebenfalls um einen fachlich Qualifizierten. So dürfen für diese Tätigkeiten keine Kommissionierer, Lageristen, Studenten oder Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung eingesetzt werden.

Weiterlesen
11. März 2014

Apotheken dürfen keinen Magnetschmuck verkaufen

Pressemitteilung Nr. 68/2013 des BVerwG zum Urteil vom 19.09.2013, Az.: 3 C 15.12

Magnetschmuck, welcher weder Arzneimittel noch Medizinprodukt darstellt und dessen positive Wirkung auf die menschliche Gesundheit nicht nachvollziehbar ist, gehört nicht zum zulässigen Warensortiment einer Apotheke und darf nicht verkauft werden.

Weiterlesen
22. Oktober 2013

Unzulässige Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis

Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.09.2013, Az.: 1 U 42/13 Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, in einer Arztpraxis eine Rezeptsammelstelle zu unterhalten. Dabei dürfen, außer in Fällen medizinischer Notwendigkeit, auch grundsätzlich keine Rezepte von der Arztpraxis auf Wunsch von Patienten an eine Apotheke weiter übermittelt werden.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.