DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Anzeigenblätter“

27. Februar 2012

„Keine Werbung“ gilt nicht für Anzeigenblätter

Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2011, Az.: I-4 U 42/11

Die Verteilung von Anzeigenblättern zusammen mit lose eingelegten Werbeprospekten an Haushalte, die durch einen Aufkleber ihren gegen Prospektwerbung gerichteten Willen zum Ausdruck bringen, stellt keine unzumutbare Belästigung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar. Die auf Werbeprospekte bezogene ablehnende Willensbekundung ist nicht so auszulegen, dass den betreffenden Verbraucher auch Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil unerwünscht wären. Vielmehr werden die Anzeigenblätter mit den darin befindlichen losen Werbebeilagen vom angemessen gut informierten Durchschnittsverbraucher als einheitliches Produkt verstanden. Dem Zeitungsbezieher ist zudem bekannt, dass solche Zeitungen nur auf Grund der Werbefinanzierung kostenlos bezogen werden können. Mithin stellt es keinen Unterschied dar, ob die Werbung im Anzeigenblatt abgedruckt wird oder die Werbebeilagen lose beigefügt werden.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.