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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Antihistaminikum“

26. Mai 2026

Werbung „macht nicht müde“ für Allergiemittel irreführend

Pressemitteilung zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.04.2026, Az.: 2-06 O 135/26

Das LG Frankfurt am Main hat einem Pharmaunternehmen untersagt, ein Allergiemittel mit den Aussagen „macht nicht müde“ bzw. „Allergietabletten, die nicht müde machen“ zu bewerben. Die Werbung ist irreführend, wenn die Fachinformation Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen nennt. Ein Hinweis darauf, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien ähnlich häufig wie unter Placebo aufgetreten seien, genügt nicht. Erforderlich wäre ein positiver Nachweis gewesen, dass die Einnahme tatsächlich nicht zu Somnolenz oder Ermüdung führt.

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