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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Anti-Kater“

13. Januar 2025

Mineralstofftabletten dürfen nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.11.2024, Az.: 6 UKl 1/24

Das OLG Frankfurt am Main wertete die Angabe „Anti-Kater“ als irreführende Werbung im Zusammenhang von Mineralstofftabletten aufgrund der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung. Die Einordnung als Lebensmittel erfolgte, da die Mineralstoffe vom Menschen aufgenommen würden. Bei der Einstufung des Alkoholkaters als Krankheit legte das Gericht eine weite Auslegung des Verordnungsbegriffs an mit der Begründung, dass der Gefahr, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung konsumiert würden, begegnet werden müsste.

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