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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Anruf“

22. November 2021

Lockangebot zur Kontaktaufnahme durch Mobilfunkanbieter irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vm 16.09.2021, Az.: 6 U 133/20

Ein Mobilfunkanbieter bot dem Kläger zusätzliches Datenvolumen an, wenn er zurückriefe. Dieser hatte zuvor seinen Mobilfunkvertrag bei besagtem Anbieter gekündigt. Beim Rückruf wurde ihm sodann mitgeteilt, dass er das zusätzliche Datenvolumen nur bekomme, wenn er die Kündigung zurückziehe. Dies stellt eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar, welche auch geeignet ist zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen. Das Angebot war als Anreiz zur Kontaktaufnahme gedacht, um so im direkten Gespräch den Gesprächspartner leichter zu einer Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses zu überzeugen.

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20. Dezember 2010

Keine wettbewerbsbeschränkende Absprache durch Drohanruf

Beschluss des OLG Celle vom 02.12.2010, Az.: 13 Verg 12/10 Eine wettbewerbsbeschränkende Absprache setzt voraus, dass es der Bieter zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass sein Verhalten den Wettbewerb beeinträchtigt bzw. beeinflusst. Ein Anruf, der  dem Zweck dient, Ärger über das Verhalten eines Mitbewerbers zum Ausdruck zu bringen, ist hierzu nicht ausreichend. Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn der Anrufer sehr aufgebracht ist und mit der Geltendmachung von Schadensersatz droht.
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07. Januar 2010

Empfehlung durch Dritte ersetzt nicht die Einwilligung in Werbeanrufe und Werbefaxe

Urteil des OLG Hamm vom 26.03.2009, Az.: 4 U 219/08

Werbemaßnahmen ohne Einwilligung des betroffenen Verbrauchers sind unzulässig. Erfolgt ein Werbeanruf aufgrund einer Empfehlung durch einen Dritten, ist hierzu dennoch die Einwilligung des Angerufenen erforderlich. Dies gilt auch bei einem Thema von hochgradigem öffentlichen Interesse. Gegenüber Unternehmen kommt es bei der Beurteilung des mutmaßlichen Interesses des Angerufenen immer auf dessen Sicht an und nicht auf die eines Dritten. Entsprechendes gilt zudem für Faxzusendungen.
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