Werbung mit nicht lieferbaren Waren ohne entsprechenden Hinweis irreführend
Urteil des OLG Hamm vom 22.04.2010, Az.: I-4 U 205/09
Werden Produkte über das Internet angeboten, ohne dass hierbei ein Hinweis auf die Verfügbarkeit des Produktes erfolgt, bedeutet dies, dass die Waren unverzüglich versandt werden können. Können die Waren jedoch nicht unmittelbar geliefert werden, ist die Werbung mit diesen Waren ohne einen entsprechenden Hinweis auf den Liefertermin irreführend und daher wettbewerbswidrig.
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