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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Angebot“

09. Juli 2013

Werbung mit Garantien auf eBay

Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: 4 U 182/12 Die Werbung mit Garantien auf eBay ist unzulässig, wenn nicht den verbraucherschützenden Vorschriften entsprechend der Inhalt der Garantie klar angegeben wird, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich sowie Name und Anschrift des Garantiegebers.
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23. August 2011

Lange Werbung belästigt Kinder

Urteil des LG Berlin vom 14.09.2010, Az.: 103 O 43/10 Werbebanner, die in die Seite eines Browserspiels eingebettet sind und den Bildern der Browserspiele ähneln, können von dem relevanten Verkehrskreis nicht als Werbung erkannt werden, sodass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 3 UWG vorliegt. Wenn der Verbraucher vor Start des Browserspiels einer 20-sekündigen Werbung mittels Interstitials ohne Beseitigungsmöglichkeit ausgesetzt ist, ist eine unzumutbare Belästigung gegeben, gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UWG.
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08. Juli 2010

Gratis – aber nur für einen Tag

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 20.05.2010, Az.: 6 U 33/09 Die blickfangartig hervorgehobene Werbeaussage "heute gratis!" bezogen auf den Abruf von Informationen wie "Bastelanleitungen" und "Steuertipps" ist als wettbewerbswidrig einzustufen, wenn sich das kostenlose Angebot nur auf eine eintägige Testphase bezieht und diese sich anschließend in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt. Mit einer solchen "gratis"-Werbung wird dem durchschnittlichen Verbraucher suggeriert, dass seine abgegebene Willenserklärung keine Kostenfolgen haben wird.
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16. April 2010

Kurzes Sonderangebot

Urteil des LG Köln vom 30.09.2009, Az.: 84 O 68/09 Wer mit sehr günstigen Sonderangeboten in Prospekten wirbt, muss durch ausreichende Bevorratung dafür Sorge tragen, dass diese nicht schon nach einer Stunde aufgrund der begrenzt verfügbaren Stückzahl am Angebotstag ausverkauft sind. Ein Sternchenhinweis darauf, dass "der Artikel aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein kann", genügt nicht.

Wir waren 2009 ebenfalls im Auftrag eines amerikanischen Sportartikelherstellers in einem ähnlichen Fall gegen einen deutschen Einzelhändler (Real) vorgegangen.
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19. Januar 2010

„Solange der Vorrat reicht!“

Urteil des BGH vom 18.06.2009, Az.: I ZR 224/06

Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.
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