Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungen
Urteil des OLG Köln vom 23.08.2013, Az.: 6 U 41/13
Auch wenn ein Nahrungsergänzungsmittel fast ausschließlich aus einem angabepflichtigen Inhaltsstoff (88%) besteht, ist sein Anteil in Prozent anzugeben.
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