Kostenlose Verteilung eines kommunalen Amtsblatts mit presseähnlicher Aufmachung unzulässig
Die Verteilung eines kostenlosen kommunalen Amtsblatts durch eine Kommune ist unzulässig, wenn das Amtsblatt presseähnlich aufgemacht ist und redaktionelle Beiträge enthält, die im Widerspruch zum Gebot der Staatsferne der Presse stehen. Staatliche Publikationen müssen anhand von Art, Inhalt, Illustration und Layout als solche erkennbar sein und dürfen lediglich Sachinformationen enthalten. Darunter fällt die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen sowie die Information über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats. Eine überwiegend pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde ist jedoch nicht gestattet, da dieser Bereich Aufgabe der Presse und nicht des Staates ist.