„Meine Nr. 1“ keine wettbewerbliche Alleinstellung
Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 27.08.2010, Az.: 2 U 62/10
„Wird in einer Printanzeige einem Fotomodell in einer Sprechblase die Aussage „Meine Nr. 1“ in den Mund gelegt, so liegt aufgrund der erkennbar subjektiven Einfärbung keine Anmaßung einer Allein- oder Spitzenstellung vor. Die Aussage „STARK in Kundenzufriedenheit“, die in einem Fußnotentext durch eine selbst durchgeführte Kundenbefragung gestützt wird, stellt ebenfalls eine zulässige Eigenbelobigung dar.“
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