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Urteil_Bundesgerichtshof

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08. Juni 2015

Pfandgebühr für SIM-Karte ist unzulässig

© Scanrail
Urteil des OLG Schleswig vom 19.03.2015, Az.: 2 U 6/14

Ein Mobilfunkanbieter darf von seinem Kunden kein SIM-Karten Pfand verlangen, wenn dieser nach Beendigung des Vertrages die deaktivierte SIM-Karte nicht zurückschickt. Eine derartige Regelung in den AGB des Anbieters ist unwirksam. Auch darf der Mobilfunkanbieter keine Gebühr verlangen, wenn der Kunde in einem gewissen Zeitraum keine SMS verschickt und keine Anrufe tätigt (Nichtnutzungsgebühr).

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