Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az.: 14 O 27/11 KfH III
Ein niederländischer Händler, der seine Waren über die deutsche Auktionsplattform eBay.de anbietet und die Artikelbeschreibungen in deutscher Sprache verfasst, muss hierbei auch die deutschen Fernabsatzregelungen ordnungsgemäß umsetzen. Eine mit dem deutschen Recht unvereinbare Widerrufsbelehrung ist hierbei als Wettbewerbsverstoß zu erkennen, selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung den niederländischen Anforderungen genügen sollte.
Urteil des BGH vom 06.12.2012, Az.: III ZR 173/12
a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird, auch im Falle der Fortführung des Betriebs bei dem übernehmenden Rechtsträger keine - für einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG erforderliche - Wiederholungsgefahr.
b) Da der neue Rechtsträger in die abgeschlossenen Verträge eintritt, sind in einem solchen Falle an die Begründung einer Erstbegehungsgefahr (hinsichtlich des Sich-Berufens) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.
Urteil des OLG Hamm vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12
Weisen die Vertragsbedingungen eines Online- bzw. eBay-Shops hinsichtlich der Lieferbedingungen die Klausel „angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)“ auf, so ist diese wettbewerbswidrig und kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Mit einer solchen Klausel werden verbindliche Lieferzeiten abgesprochen. Daran ändert auch der Klammerzusatz „Zirka-Fristen“ nichts. Dem Käufer muss es möglich sein, bei Angaben von Lieferfristen auf diese vertrauen zu können.
Urteil des OLG Bremen vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12
Bei der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die jedoch mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam ist. Der Kunde kann insbesondere durch den relativierenden Zusatz "voraussichtlich" nicht selbst zuverlässig einschätzen, wann die Fälligkeit der Leistung eintritt und der Verkäufer sich im Verzug befindet.
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07
Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die „Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind, ist nicht zulässig.
Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 21.08.2012, Az.: 2-03 O 556/09
Eine AGB-Klausel, welche auch gegenüber Verbrauchern eine geschuldete Vergütung zwölf Monate im Voraus vorsieht, ist unzulässig und hatte eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung für den Verwender zur Folge. Nachdem der Geschäftsführer jedoch keinen Handlungsbedarf sah, diese Klausel über Monate hinweg weiter im Internetauftritt verwendet wurde und sich auch in Rechnungen wiederfand, verhängte das zuständige Gericht ein drastisches Ordnungsgeld i.H.v. EUR 14.000,-, um sowohl den hohen wettbewerblichen Vorteil, als auch das erhebliche Maß an Verschulden widerzuspiegeln.
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07
Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07
In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.07.2012, Az.: I-6 U 195/11
Eine AGB-Klausel, nach der Entgelte für Kartensperrungen erhoben werden können, ist unwirksam, soweit dadurch ein Entgelt auch für Kartensperrungen verlangt werden kann, die entweder eine gesetzliche Verpflichtung, eine vertragliche Nebenpflicht der Bank darstellen oder die die Bank in eigenem Interesse vornimmt.
Urteil des LG Düsseldorf vom 04.07.2012, Az.: 12 O 223/11
Die AGB-Klausel im Rahmen eines Pauschalreisevertrages "Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie bitte Ihren Flugtickets" verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB. Zulässig ist es hingegen, wenn beim Abschluss eines Reisevertrages lediglich der genaue Tag der Hin- und Rückreise bestätigt wird. Die Angabe der voraussichtlichen Abflug- und Ankunftszeit ist hierbei nicht erforderlich, wenn diese dem Reiseanbieter aufgrund der häufig frühen Buchungen von Pauschalreisen selbst noch nicht vorliegen.
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