Vermittlungsplattform darf den Verkauf personalisierter Online-Tickets nicht ermöglichen
Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2011, Az.: 315 O 489/10
Die Vermittlung personalisierter Online-Tickets durch eine Vermittlungsplattform ist wettbewerbswidrig, sofern die Eintrittskarten von gewerblichen Anbietern angeboten werden. Bei personalisierten Eintrittskarten, d.h. Eintrittskarten auf denen der Name des Erstbesitzers aufgedruckt ist, handelt es sich um nicht verkehrsfähige Waren, die unter das per-se-Verbot des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG fallen, so dass ein Anbieten der Karten wettbewerbswidrig ist. Das Abtretungsverbot des Veranstalters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam und verstößt auch nicht gegen Kartellrecht.
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