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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „abschlussfähiges Angebot“

18. Dezember 2013

Informationspflicht über Identität des werbenden Unternehmens

Beschluss des OLG Celle vom 29.10.2013, Az.: 13 W 79/13 Wird in einer Werbung für eine Kreuzfahrt Termin, Dauer, Route und Preis der Reise, sowie Anschrift des Reisebüros aufgeführt, liegt ein abschlussfähiges Angebot im Sinne von §5a Abs.3 UWG vor. Die Mitteilung der Telefonnummer und der Internetadresse in einer Zeitungsanzeige genügt dann nicht als ausreichende Angabe der Identität eines Unternehmens.
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04. September 2013

Verpflichtende Angabe von Identität und Anschrift in Werbung

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 03.07.2013, Az.: 6 U 28/12 In einer Werbeanzeige, welche die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile enthält, müssen Identität und Anschrift des Werbenden angegeben werden. Eine Telefonnummer oder eine Internetadresse zu nennen genügt nicht.
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