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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

20. März 2014

Endpreis bei Onlinebuchung eines Hotels muss Tourismusabgabe enthalten

Urteil des OLG Köln vom 14.03.2014, Az.: 6 U 172/13

Eine Abgabe wie eine Tourismussteuer muss im Übernachtungsgesamtpreis angegeben werden, sofern ein Hotelbetreiber jene auf seine Gäste abwälzt. Da es sich gerade um keine optionale Zusatzleistung für die Gäste handelt, ist eine solche Abgabe ein sonstiger Preisbestandteil im Sinne der PAngV, sodass eine Nennung im Endpreis bei einer Online-Buchung zwingend erforderlich ist.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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10. März 2014

Hinweis auf alte Batterieverordnung nicht abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 23.05.2013, Az.: 4 U 196/12

Ein Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung in einer Belehrung über die Rückgabepflicht von Batterien stellt nur einen wettbewerbsrechtlich nicht relevanten Bagatellverstoß dar und ist nicht abmahnfähig, weil der Verbraucher in der Belehrung für seine Interessen wesentliche, inhaltlich richtige und dem aktuell geltenden Recht nahezu identische Informationen erhält.

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10. März 2014

Kein Anerkenntnis durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 219/12

a) Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten. Dies gilt auch dann, wenn der Abgemahnte die  Unterlassungserklärung abgibt, ohne zu erklären, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.

b) Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege.

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04. März 2014

Gegenabmahnung grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Hamm vom 22.08.2013, Az.: 4 U 52/13

Eine Gegenabmahnung des Abgemahnten ist zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich. Allein darin, dass der Abgemahnte von dem Einklagen seiner im Rahmen der Gegenabmahnung geltend gemachten Forderung abgesehen hat, ergibt sich keine Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn er nun in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Aufrechnung mit Abmahnkosten wahrnimmt.

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24. Februar 2014

Vollständige Informationspflicht bei Zeitungsannoncen

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 03.07.2013, Az.: 6 U 28/12

Bei einer Zeitungsannonce, die für eine Reise wirbt, reicht es nicht aus lediglich den Preis, die Dauer, den Abfahrts- und Zielort sowie Leistungen anzugeben. Wichtig ist vielmehr, dass all diejenigen Informationen vorliegen, mit denen ein aufmerksamer und kritischer Verbraucher ein Rechtsgeschäft abschließen kann. Hierzu gehören neben den oben genannten Angaben auch die vollständige Identität und Anschrift des Reiseveranstalters. Allein Telefonnummern oder Internetadressen reichen für eine vollumfängliche Information nicht aus.

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24. Februar 2014

Geklaute Buchrezensionen für Onlineshop – nicht mit der FAZ

Teilurteil des LG München I vom 24.07.2013, Az.: 21 O 7543/12

Onlinebuchhändler dürfen zu Werbezwecken nicht einfach Buchrezensionen der FAZ wortwörtlich übernehmen. Da auch auszugsweise übernommene Texte eine schutzwürdige Schöpfungshöhe erreichen, und die bloße Übernahme - mangels eigenen Werks - dem Zitatzweck nicht gerecht wird, stellt das Kopieren eine Urheberrechtsverletzung dar. Auch ein Gewohnheitsrecht oder gar Branchenüblichkeit möchte das Gericht nicht erkennen.

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27. Januar 2014

Zur Befugnis im Markenrecht zur Veröffentlichung von Urteilen

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.01.2014, Az.: 6 U 106/13

Dem Geschädigten kann, bei einer Verurteilung des Schädigers wegen Markenrechtsverletzung, die Befugnis zustehen das Urteil zu veröffentlichen (§19c MarkenG). Voraussetzung ist allerdings, dass ein fortwährender Störungszustand existiert und ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung besteht. Regelmäßig ist vom Bestehen eines berechtigten Interesses auszugehen, wenn die Kennzeichenverletzung aufgrund der Größe und Marktbedeutung des Verletzers von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreises bemerkt werden kann. Den Umfang und den Ort der Veröffentlichung bestimmt das Gericht.

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