Endpreis bei Onlinebuchung eines Hotels muss Tourismusabgabe enthalten
Eine Abgabe wie eine Tourismussteuer muss im Übernachtungsgesamtpreis angegeben werden, sofern ein Hotelbetreiber jene auf seine Gäste abwälzt. Da es sich gerade um keine optionale Zusatzleistung für die Gäste handelt, ist eine solche Abgabe ein sonstiger Preisbestandteil im Sinne der PAngV, sodass eine Nennung im Endpreis bei einer Online-Buchung zwingend erforderlich ist.