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Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“
29. September 2010
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.04.2010, Az.: I-20 U 117/09
Wenn ein Sportler im Rahmen eines Werbevertrages mit einem Unternehmen Bildaufnahmen von sich zu Werbezwecken anfertigen lässt, können diese prinzipiell auch nur von diesem Unternehmen verwendet werden, da Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Etwas anderes gilt, wenn der Sportler im Rahmen des von ihm unterschriebenen Werbevertrages in eine Klausel einwilligt, die besagt, dass Kunden des Vertragsunternehmens Bilder des Sportlers für Zwecke einer Gemeinschaftswerbung verwenden dürfen. Falls sich demnach die Werbung sowohl auf Produkte des Vertragsunternehmens, als auch auf den Verkauf solcher durch den Kunden bezieht und in Abstimmung mit dem Vertragsunternehmen, wie auch mit dessen Zustimmung erfolgt, bedarf es in diesem Falle keine weitere ausdrückliche Rechteeinräumung von Seiten des Sportlers.
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07. September 2010
Urteil des OLG Hamm vom 20.07.2010, Az.: I-4 U 101/10
Einen PKW, der zu gewerblichen Zwecken vermietet wurde, als „Jahreswagen erster Hand“ zu bezeichnen, stellt eine Irreführung dar. Für die Wertermittlung eines gebrauchten Kfz ist es von Bedeutung, ob es als Mietfahrzeug verwendet wurde, da ein solches nicht so sorgfältig wie ein eigenes Kfz gepflegt wird. Ein Hinweis auf die Nutzung als Mietfahrzeug ist damit zwingend erforderlich.
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25. August 2010
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09
Bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung ist der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und berechtigter Abmahnung zu teilen. Vielmehr ist ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen.
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20. August 2010
Urteil des LG Essen vom 11.11.2009, Az.: 44 O 96/09
Lässt eine Schülernachhilfe seine Unternehmensabläufe und das eigene Qualitätsmanagementsystem vom TÜV untersuchen und entsprechend zertifizieren, so sagt dies noch nichts über die Qualität der Nachhilfe als Dienstleistung aus. Entsprechend ist die Werbung mit "TÜV-geprüfter Nachhilfe" insofern irreführend, als dass potentielle Kunden davon ausgingen, dass der Unterricht vom TÜV auf Inhalt und Qualität überprüft und für gut befunden worden ist.
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12. August 2010
Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08
Die Geltendmachung einer Vielzahl von Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG, wenn ein Mandant aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer und einem Rechtsanwalt ganz vom Kostenrisiko freigestellt wird, der Mandant dabei jedoch von anfallenden Vertragsstrafen profitiert. Ein solches Modell der Rechtsverfolgung lässt vermuten, dass Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden, als zur Erzielung von Einnahmen des Klägers und seines Rechtsanwaltes.
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28. Juli 2010
Urteil des LG Bochum vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09
Wird eine erhebliche Abmahntätigkeit (vorliegend: 40 Abmahnungen in 9 Monaten) vorwiegend dazu benutzt, um gegen die Wettbewerber Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe sowie Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen, spricht dies für einen Rechtsmissbrauch. Wenn der Abmahnende jeweils eine hohe Vertragsstrafe auch für Fälle der nicht schuldhaften Zuwiderhandlung fordert und darauf sehr zeitnah die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung kontrolliert, zeigt dies, dass es vorwiegend um die Erzielung von Vertragsstrafen geht und die eigentliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in den Hintergrund getreten ist. Ein weiteres Indiz für einen Rechtsmissbrauch ist ferner, wenn in der Abmahnung unverständlicherweise darauf hingewiesen wird, dass auch hinsichtlich der Zahlung des Aufwendungsersatzes eine Fristverlängerung nicht erfolgen kann.
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07. Juli 2010
Urteil des BGH vom 04.03.2008, Az.: VI ZR 176/07
Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.
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01. Juli 2010
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 61/09
Durch Einrichtung und Betrieb eines Portals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen schafft der Betreiber dadurch, dass er Gewerbetreibende nicht zur Einhaltung der Impressumspflicht zwingt, eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverletzungen. Ein bloßer Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen für gewerbliche Anbieter auf der Portalseite ist nicht ausreichend. Vielmehr muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass der Anzeigenschalter alle nötigen Impressumsangaben bereitstellt.
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23. Juni 2010
Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07
Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...
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01. Juni 2010
Urteil des LG Bochum vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09
Wenn Unterlassungsansprüche wegen desselben Verstoßes gegen eine Firma und deren Geschäftsführer ohne sachlichen Grund in getrennten Verfahren verfolgt werden, spricht dieser Umstand für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens. Ziel sei lediglich eine Vervielfachung der Belastung für die Abgemahnten. Auch das Aussprechen mehrerer Abmahnungen, die von vorneherein hätten gebündelt werden können, und das Setzen enger Fristen mit sehr hohen Vertragsstrafen sind Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen.
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