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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnkosten“

06. Mai 2010

Werbung mit Garantieversprechen Dritter zulässig

Urteil des KG Berlin vom 01.04.2009, Az.: 24 U 133/08

Eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Neuware, Originalverpackt vom Händler mit 2 Jahren Garantie!“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, schon vor Vertragsschluss über Details der  Garantiebestimmungen zu informieren. Auch wird durch den Verweis auf die Garantie beim Käufer nicht der Eindruck erweckt, dass er seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler verliert. Sowohl das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als auch das OLG Hamm haben dagegen bei Werbung mit einer Garantie einen Wettbewerbsverstoß gesehen.
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22. April 2010

Zulässige Mehrfachabmahnung oder schon Salamitaktik?

Urteil des OLG Hamm vom 21.01.2010, Az.: 4 U 168/09

Ein Unternehmen, das im Internetauftritt eines Mitbewerbers ein Wettbewerbsverstoß feststellt und abmahnt, ist darüber hinaus nicht verpflichtet, die Webseite auf weitere Wettbewerbsverstöße zu prüfen. Insoweit besteht dahingehend keine allgemeine Beobachtungs- und Prüfungspflicht des Abmahnenden. Wird im Nachhinein bei dem selben Mitbewerber ein weiterer Verstoß festgestellt, so ist eine zweite Abmahnung dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende zum Zeitpunkt der ersten Abmahnung hiervon noch keine Kenntnis hatte.
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18. Januar 2010 Top-Urteil

Schubladenverfügung: Keine Kostenerstattung von Abmahnungen nach Einleitung gerichtlichen Verfahrens

© Axel Bueckert
Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 216/07

a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

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28. Dezember 2009

Keine Kostenerstattung bei Gegenabmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 03.12.2009, Az.: 4 U 149/09

Da die Abmahnung eine Vorstufe zur gerichtlichen Geltendmachung darstellt, die Gegenabmahnung hingegen nicht, bleibt keine Anwendungsmöglichkeit für § 12 I 2 UWG um die Kosten der Gegenabmahnung geltend zu machen. Ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht, ist dabei nicht entscheidend - auch bei einer missbräuchlichen Abmahnung besteht hinsichtlich der Gegenabmahnung ausnahmsweise nur dann ein Erstattungsanspruch, wenn die Abmahnung eine gezielte wettbewerbsrechtliche Behinderung des Mitbewerbers dargestellt hat. Im vorliegenden Fall erfolgte die Gegenabmahnung darüber hinaus erst einen Tag nach der gerichtlichen Klärung im Verfügungsverfahren, so dass auch an einen Anpruch aus GoA nicht zu denken war.

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25. November 2009

Streit der Obergerichte zu Anwaltsabmahnungen durch Wettbewerbsverbände

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2009, Az.: 5 U 35/08

Wettbewerbsverbände haben grundsätzlich Marktteilnehmer selbst abzumahnen. Die daraus entstehenden Kosten sind als Kostenpauschale erstattungsfähig. Reagiert der Abgemahnte daraufhin nicht, hat der Verband Klage zu erheben. Eine weitere, diesmal von dem Prozessvertreter des Verbandes erfolgte Abmahnung, ist nicht mehr erstattungsfähig, da sie nicht im mutmaßlichen Interesse des Abgemahnten liegt und es auch an der Erforderlichkeit einer zweiten Abmahnung fehlt. So sieht das zumindest das Hanseatische OLG Hamburg und weicht damit von der Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG und den OLG München und OLG Düsseldorf ab. Folglich wird sich der BGH zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung damit in Zukunft beschäftigen müssen.
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24. November 2009

Abschreckende Vertragsstrafen

Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.08.2009, Az.: 1 W 37/09

Die sich aus einem Wettbewerbsverstoß ergebende Wiederholungsgefahr lässt sich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen. Die darin angesetzte Vertragsstrafe muss dabei eine abschreckende Wirkung entfalten und in einer Höhe versprochen werden, die deutlich über den wirtschaftlichen Vorteil des Verletzers aus dem wettbewerbsverletzenden Handeln hinaus geht. Beträge unter 2.000 € sind in der Regel als nicht ausreichend anzusehen, außer wenn sich die Wettbewerbsverletzung im wirtschaftlichen Bagatellbereich bewegt.
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03. November 2009

1,3 Geschäftsgebühr bei AGB-Abmahnungen im Sinne des UWG üblich

Urteil des LG München I vom 16.07.2009, Az.: 4 HK O 4239/09

Bei einer Abmahnung wegen unlauterer Geschäftsbedingungen und Vertragsbestandteile ist das Erheben einer 1,3 Geschäftsgebühr üblich.
Im vorliegenden Fall war die Abmahnung gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten beim Verkauf von Reitsportartikeln auf der Internetplattform eBay gerichtet. Der Beklagte nutzte ein abgelaufenes amtliches Muster und schränkte die Rechte der Verbraucher im Bereich unvollständiger Lieferungen, Rückgaberechte und Irrtümer von der Beklagtenseite unzulässig einseitig ein.  ...
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27. Juli 2009

Abmahnungs-Missbrauch

Urteil des OLG Hamm vom 26.05.2009, Az.: 4 U 27/09

Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen liegen vor, wenn innerhalb kurzer Zeitabstände eine Vielzahl von Wettbewerbern wegen kleinen Verstößen abgemahnt wird und das Kostenrisiko des Abmahners außerhalb des Umfangs der eigenen Geschäftstätigkeit liegt. In solche Fällen geht es hauptsächlich um die Ausbeutung der Kostenestattungen bei Konkurrenten und nicht um das Wiederherstellen eines fairen Wettbewerbs.
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