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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Abgrenzungsvereinbarung“

25. Januar 2013

Bundesweite Werbung der „Peek & Cloppenburg KG“ Düsseldorf ist nicht irreführend

Pressemitteilung Nr. 13/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 58/11 In einem fünf Verfahren umfassenden Rechtsstreit der Familienunternehmen „Peek & Cloppenburg KG“ wurde entschieden, wie Unternehmen mit identischen Unternehmensbezeichnungen ihre bundesweite Werbung zu gestalten haben. Demnach kann der im Westen, Süden und der Mitte Deutschlands tätigen „Peek & Cloppenburg KG“ mit Sitz in Düsseldorf die Werbung in bundesweiten Medien nicht generell verboten werden, sie muss jedoch den Leser der Werbeanzeigen darauf hinweisen, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Unternehmen mit identischer Bezeichnung gibt.
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03. August 2011

„Jette Joop“ – Schmuck ja, Kleidung nein!

Urteil des BGH vom 07.12.2011, Az.: KZR 71/08 a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.
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