Bundesweite Werbung der „Peek & Cloppenburg KG“ Düsseldorf ist nicht irreführend
Pressemitteilung Nr. 13/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 58/11
In einem fünf Verfahren umfassenden Rechtsstreit der Familienunternehmen „Peek & Cloppenburg KG“ wurde entschieden, wie Unternehmen mit identischen Unternehmensbezeichnungen ihre bundesweite Werbung zu gestalten haben. Demnach kann der im Westen, Süden und der Mitte Deutschlands tätigen „Peek & Cloppenburg KG“ mit Sitz in Düsseldorf die Werbung in bundesweiten Medien nicht generell verboten werden, sie muss jedoch den Leser der Werbeanzeigen darauf hinweisen, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Unternehmen mit identischer Bezeichnung gibt.
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